Batteriegesetzhinweise

Hinweis zum Batteriegesetz

Entsprechend des § 18 des Batteriegesetzes (BattG) möchten wir Sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Akkus und Batterien, auch als Bestandteil der von uns verkauften Geräte, auf das Folgende hinweisen:

Akkus und Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter  Akkus und Batterien verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns, Akustik Exklusiv Eigebrecht eKfm, Dr.-Scheider-Str. 4, 01589 Riesa, zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Zink, Mangan, Eisen oder Nickel enthalten.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Müll­tonne sowie der chemischen Bezeichnung des Schadstoffes wie nebenstehend gekennzeichnet.

Hierbei stehen Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei.